Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. AGB

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

 

2. Angebote und Preisliste

Der Katalog und die Preisliste sind kein Angebot im rechtlichen Sinne. Verträge kommen erst durch ihre Bestellung und unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche nicht vorliegt, durch unsere Lieferung zustande.

 

3. Preise

Unsere Preise sind Nettopreise inkl. Transportversicherung ab jeweiligem Lagerort ausschließlich Verkaufsverpackung gemäß der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

 

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Die Transport- und Verpackungskosten werden verursachungsgerecht zugeordnet. Dies insbesondere, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, damit Sie termingerecht Ihre Ware erhalten. Bei Lieferverzug besteht keine Schadensersatzpflicht infolge leichter Fahrlässigkeit, sondern nur infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus

 

5. Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen; bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto. Bei Teillieferungen können wir eine anteilmäßige Zahlung gemäß vorangegangener Regelungen verlangen. Für Warenlieferungen, Dienst- und Montageleistungen. die abweichend vorheriger Liefer- und Zahlungsbedingungen zuvor einer förmlichen Abnahme durch den Bauherren oder dessen Vertreter bedürfen, sind wir berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe v 90% des Rechnungsbetrages der gelieferten Leistung zu verlangen. Bei ungerechtfertigtem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 10% zu fordern und zwar ab dem ersten Tag des Verzuges, ab der zweiten Mahnung berechnen wir eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 Euro jede weitere Mahnung wird mit 20,00 Euro berechnet. Den Zeitpunkt der Berechnung behalten wir uns vor Fällige nicht berechnete Mahngebühren der ersten Mahnung können bei erforderlicher zweiter Mahnung der dann fälligen Mahngebühr hinzugerechnet werden. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum; darüber hinaus gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verbindung. Vermischung, Verarbeitung der Kaufsache erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen mitverwerteten Gegenständen.

 

7. Technische und Preisänderungen

Technische Änderungen aufgrund von DIN-/Normänderungen sowie Preisänderungen behalten wir uns vor.

 

8. Sonderanfertigungen

Sonderanfertigungen nach ihren Angaben sind schriftlich zu bestellen. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von uns nicht geprüft. Für Druckerzeugnisse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Sie haften allein, wenn durch die Ausführung ihres Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter. verletzt werden. Sie steilen uns von alten Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Filme. Schablonen, Lithographien. Stanzwerkzeuge. Entwürfe und Digitalisierungen bleiben, auch wenn sie Ihnen gesondert vollständig oder anteilig berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Es besteht für uns keinerlei Verpflichtung. Filme und Digitalisierungen länger als 24 Monate aufzubewahren.

 

9. Korrekturen/Entwürfe

Grundlage für die Produktion von Schildern. Stempeln und sonstigen Erzeugnissen in Sonderanfertigung ist der vom Kunden unterzeichnete Korrekturabzug Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages

 

10. Montagen

Die Berechnung von Montageleistungen erfolgt in der Regel zum Stundensatz und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Abweichend hiervon können Montagekosten zum Festpreise vereinbart werden. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass Mehr- bzw. Minderstunden bei vereinbartem Festpreis keine Berücksichtigung finden, da der Preis auf Basis einer Mischkalkulation von Arbeitszeit. Fahrzeit und div. Kosten ermittelt wurde. Eine pauschale Kürzung bzw. Nachberechnung wird daher ausgeschlossen.

 

11.Gewährleistung

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind uns innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Lieferung anzuzeigen. In diesen Fällen werden bei Rücklieferung Transportkosten von uns gutgeschrieben. Versteckte Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung spätestens aber bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung anzuzeigen. Für Kaufleute gelten in diesem Zusammenhang §§377 und 378 HGB. Auf Folienbeschriftungen mit Hochleistungsfolie gewähren wir eine Garantie von mindestens 5 Jahren ab Montagedatum, jedoch nur. Wenn das Aufbringender Folie auf den Träger durch uns erfolgt ist. Beifristgerechten und berechtigten Rügen leisten wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder bessern nach. Ist ein Mangel weder durch unsere Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben oder sind wir nach Aufforderung dazu nicht bereit. Können Sie Herabsetzung des Kaufpreis verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche insbesondere Schadensersatzansprüche (z.B. wegen entgangenen Gewinns) sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache, auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden.

 

12. Datenschutz

Gemäß §28, Abs.1, BDSG. Weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden Personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert werden.

 

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig. Sofern innerhalb von einer Woche nach der ersten Bestellung keine Einwände zu diesen Bedingungen schriftlich erfolgt sind, gelten diese Bedingungen als vereinbart für sämtliche Bestellungen aus dem jeweils gültigen Katalog und der Preisliste.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührßt das die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht.

 

Stand: Februar 2014